Businessplan für den Gründungszuschuss
Genau die Unterlagen, die die fachkundige Stelle für Ihren Antrag verlangt: Businessplan, Kapitalbedarfsplan und Rentabilitätsvorschau. Professionell erstellt, in 5 Werktagen, zum Festpreis von 399 €.
Jetzt unverbindlich anfragenDiese Unterlagen verlangt die fachkundige Stelle
Für den Gründungszuschuss prüft eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung) Ihr Vorhaben und bestätigt dessen Tragfähigkeit. Dafür benötigt sie ein vollständiges Dokumentenpaket – und genau das erstellen wir für Sie.
- ✓ BusinessplanBeschreibung Ihres Gründungsvorhabens, Geschäftsmodell, Markt und Wettbewerb.
- ✓ Kapitalbedarfs- und FinanzierungsplanWas Sie für den Start brauchen und wie es finanziert wird.
- ✓ Umsatz- und RentabilitätsvorschauRealistische Planung über drei Jahre, nachvollziehbar aufgebaut.
Hinweis: Die fachkundige Stellungnahme selbst wird von IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung ausgestellt – nicht von uns. Wir liefern die Grundlage, die diese Stelle prüft. Lebenslauf und Qualifikationsnachweise reichen Sie zusätzlich selbst ein.
Wie der Gründungszuschuss funktioniert
Der Gründungszuschuss unterstützt Sie beim Schritt aus dem Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit. Er wird in zwei Phasen ausgezahlt.
Anschubfinanzierung
Sie erhalten monatlich einen Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € zur sozialen Absicherung.
Übergangsphase
Danach 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung. Phase 2 ist gesondert zu beantragen und setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld (ALG I) und haben zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Eine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.
- Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.
So läuft’s bei uns ab
Schlank, schriftlich und online – damit der Festpreis möglich bleibt.
Anfrage
Sie beschreiben Ihr Vorhaben kurz über das Formular.
Rückfragen
Wir melden uns mit gezielten Fragen zu Ihrer Gründung – per Mail.
Erstellung
Wir erstellen Plan und Finanzplanung auf Basis Ihrer Angaben.
Lieferung
Word + PDF, inklusive einer Korrekturschleife.
Ein Preis. Alles drin.
Der vollständige Businessplan inklusive Finanzplanung – kein Basis, kein Premium.
- Individueller Businessplan (15–25 Seiten)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplanung 12 Monate
- Aufgebaut für die Prüfung durch die fachkundige Stelle
- Lieferung als Word + PDF
- Lieferung in 5 Werktagen
- Eine Korrekturschleife inklusive
Die Zahlung erfolgt bei Auftragserteilung. Wir starten mit der Erstellung nach Zahlungseingang. Eine automatische Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit ist für den Businessplan nicht vorgesehen – die Kosten tragen Sie selbst.
Sie beziehen Bürgergeld statt Arbeitslosengeld?
Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) heraus gründen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, läuft eine Gründung über Ihr Jobcenter und ggf. über das Einstiegsgeld – ein anderes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen.
Auch dafür können wir einen Businessplan erstellen. Wichtig ist: Eine Übernahme der Kosten durch das Jobcenter ist nicht garantiert und müsste von Ihnen vorab dort geklärt und beantragt werden, bevor Sie uns beauftragen. Die Erstellung starten wir grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.
Warum startupmag.de?
Kein anonymes Online-Tool. Hinter jedem Businessplan steht ein erfahrener Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung in Wirtschaftskommunikation.
Auf das Verfahren zugeschnitten
Aufgebaut nach den Anforderungen, die die fachkundige Stelle und die Agentur für Arbeit erwarten.
Individuell erstellt
Kein Baukasten. Jeder Plan wird auf Ihr konkretes Vorhaben zugeschnitten.
Konservativ gerechnet
Realistische, nachvollziehbare Zahlen – so, wie Prüfstellen sie erwarten.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Nein, das kann niemand. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch. Was wir liefern, ist ein vollständiger, professioneller Businessplan mit Finanzplanung, der die inhaltlichen Anforderungen erfüllt und damit eine gute Grundlage für die Prüfung durch die fachkundige Stelle und Ihren Antrag bildet.
Ja. Für den Antrag verlangt die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – das sind zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Banken, Fachverbände oder Steuerberatungen. Diese Stellungnahme stellen wir nicht aus. Wir liefern den Businessplan und die Finanzplanung, die die fachkundige Stelle für ihre Prüfung benötigt.
Sie müssen Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen und zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mindestens 15 Stunden pro Woche). Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen. Die genauen Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe Ihres letzten Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich. In Phase 2 folgen neun Monate mit je 300 € zur sozialen Absicherung, die gesondert beantragt werden müssen. Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Agentur für Arbeit.
Als Word-Dokument zum Weiterbearbeiten und als PDF zum Einreichen. Beides professionell formatiert mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis.
Die Zahlung erfolgt bei Auftragserteilung. Mit der Erstellung beginnen wir nach Zahlungseingang. So bleibt der schlanke Festpreis möglich. Eine automatische Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit gibt es für den Businessplan nicht – die Kosten tragen Sie selbst.
Ein professioneller Businessplan kostet bei klassischen Beratern oft vierstellig, weil dort Beratungsstunden, Termine und persönliche Begleitung abgerechnet werden. Wir konzentrieren uns bewusst auf das, was Sie am Ende in der Hand halten: einen fundierten, bankfähig darstellbaren Plan mit Finanzplanung. Schriftlich, online, zum Festpreis. Die inhaltlichen Eckdaten kommen von Ihnen, wir entwickeln daraus einen durchgerechneten, in sich stimmigen Plan in der Form, die die fachkundige Stelle erwartet.
Nein. Wir sind ein schlanker, schriftlicher Online-Service und erstellen Ihren Businessplan auf Basis Ihrer Angaben. Telefon- oder Videoberatung, persönliche Termine sowie Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung sind nicht Teil des Angebots. Den Austausch wickeln wir per Mail ab – das hält den Festpreis möglich. Wenn Sie darüber hinaus eine persönliche Beratung wünschen, sind dafür zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder geförderte Gründungsberatungen die richtigen Anlaufstellen.
Bereit für Ihren Businessplan?
Füllen Sie das kurze Formular aus. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt unverbindlich anfragenOder schreiben Sie uns: info@PRonline.de
Hinweis: Unser Service umfasst die Erstellung von Businessplan-Texten und Finanzplanungen auf Basis Ihrer Angaben. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und stellen keine fachkundige Stellungnahme aus. Die Bewilligung des Gründungszuschusses liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Eine Erfolgsgarantie können und dürfen wir nicht aussprechen. Angaben zum Gründungszuschuss geben den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder; maßgeblich sind die Auskünfte und Bescheide der Agentur für Arbeit.
Unsere Businesspläne ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für die Richtigkeit steuerlicher und rechtlicher Sachverhalte wird keine Gewähr übernommen. Es wird empfohlen, vor Umsetzung des Vorhabens fachkundige Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt, IHK, fachkundige Stelle) in Anspruch zu nehmen.