“Darf ich das?” ist eine Frage, die sich während der Pandemie wohl schon jede:r mindestens einmal gestellt hat. Denn Corona-Bestimmungen werden in regelmäßigen Abständen dem Infektionsgeschehen angepasst und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Das IT-Unternehmen InTradeSys GmbH hat sich diesem Problem nun angenommen. Die Kölner entwickelten eine App mit dem Titel „Darf ich das?„, die sämtliche Verordnungen aller Regionen bündelt und Nutzer:innen örtlich und thematisch sortiert zur Verfügung stellt.
Was kann “Darf ich das”?
Durch ein Ampelsystem bietet die App einen schnellen Überblick über alle aktuellen Corona-Verordnungen. Die Nutzer:innen können aus 34 Kategorien wie “Einreisebeschränkungen”, “Kleinkunst” oder “Tagungen” wählen. Neben Verordnungen der eigenen Region lassen sich Informationen zu beliebig vielen Orten, Landkreisen und Bundesländern anzeigen. Dadurch ist für Reisende, die auch während der Pandemie ihre Heimatstädte verlassen müssen, sofort ersichtlich, welche Reglementierungen am Zielort gelten. “Darf ich das?” ist sowohl kostenlos als auch werbefrei und soll den Nutzer:innen eine genaue Übersicht über alle aktuellen Corona-Bestimmungen in ganz Deutschland liefern.
Das Kompetenzzentrum Touristik des Bundes stellt dazu die Daten für die thematisch sortierten Regeln bereit. Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen kommen vom Robert Koch-Institut. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Aktuell beschränkt sich das Angebot auf Deutschland, jedoch denkt Geschäftsführer Andreas Oesterhelt bereits weiter: „Ideentechnisch ist hier noch lange nicht Schluss, wir könnten uns auch vorstellen, nicht nur über Regeln in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern zu informieren.”
Beispiel: Was ist in Berlin erlaubt?
Schauen wir uns doch beispielhaft mal die Regelungen für Berlin an. Ab dem 29. November 2020 traten in Berlin neue Maßnahmen in Kraft. Sie sind vorläufig bis zum 22. Dezember befristet:
In der Öffentlichkeit und im Privaten dürfen sich nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 12 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die bestehenden Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurden ausgeweitet, sodass dieser nun auch auf Parkplätzen, im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs-, Handwerksbetrieben und in Warteschlangen obligatorisch ist.
In geschlossenen Räumen und im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese Regel inkludiert öffentliche Verkehrsmittel sowie Haltestellen, Bahnsteigen und Bahnhofsvorplätzen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, jedoch gibt es Verkaufsflächen abhängige Vorschriften über die Maximalanzahl an Leuten, die sich gleichzeitig im Laden befinden dürfen. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios bleiben geschlossen. Friseursalons bleiben unter bestehenden Auflagen Hygieneauflagen geöffnet.
Der Gastronomiebetrieb bleibt geschlossen, jedoch dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung angeboten werden. Ausschank, Abgabe und Verkauf von Alkohol sind in der Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr nicht gestattet. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Daher wird es dieses Jahr keine Weihnachts- und Jahrmärkte geben. Private Feiern im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden sind nicht gestattet, ebenso Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen. Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser und Kinos müssen schließen. Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich offen, unterliegen jedoch lokalen Einschränkungen, die kurzfristig ausgesprochen werden können.
Hotels und Pensionen dürfen keine Tourist:innen mehr aufnehmen, Übernachtungen aufgrund von Familienbesuchen sind aber weiterhin erlaubt.
Für die Weihnachtsfeiertage gelten gesonderte Vorschriften, die noch bekannt gegeben werden.